Ab dem 1. März wird der Ausbildungsbetrieb eingeschränkt wieder aufgenommen. Die Ausbildung von Berufskraftfahrern sowie allen Personen, die den Führerschein zur Ausübung ihres Berufes oder Berufsausbildung zwingend benötigen, kann wieder stattfinden (Eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte ist vorzulegen).
Alle, die ihre Lehrgänge bereits im Dezember begonnen haben, finden sich bitte zur Fortsetzung dieser zum 1. März in Neubrandenburg ein. Bitte bringen Sie die oben genannte Bescheinigung mit.
Die Führerscheinausbildung zu privaten Zwecken ist vorerst weiterhin nicht möglich. Hier ist die Fortsetzung voraussichtlich ab dem 7. März möglich, sofern keine weitere Verlängerung beschlossen wird.
Fragen bitte per E-Mail an vaz.torgelow@web.de
HINWEIS: Zusätzlich zur Berufskraftfahrerweiterbildung in der Woche vom 15.03 – 19.03. findet in der Woche vom 01.03. – 05.03. ein weiterer Termin statt. Bitte melden Sie sich im Voraus per E-Mail oder über das Formular an.